2009/05/16

Fristlose Kündigung wegen falscher Etiketten

Das Landesarbeitsgericht Köln - 19.01.09 (5 Sa 1323/08)- hat die fristlose Kündigung eines Metzgermeisters bestätigt. Dieser hatte Grillfleisch einen Tag vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums in Packungen des Arbeitgebers umverpackt. Fatal: Er hatte das Mindesthaltbarkeitsdatum um drei Tage verlängert. Das LAG sah darin eine Täuschung der Kunden, zudem sich der Mitarbeiter strafbar gemacht haben. Obwohl der Mann seit über zwanzig Jahren im Betrieb war, war die Kündigung rechtmäßig. Allerdings kam hinzu, dass es wohl in seiner Berufskarriere einen ähnlichen Vorfall gegeben hatte.

 

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