2009/05/16

Diebstahl und Kündigung

Zwar werden immer wieder Entscheidungen veröffentlicht, dass geringfügige Diebstähle zu fristloser Entlassung führen, doch das Arbeitsgericht Wuppertal, vor dem auch Rechtsanwalt Dr. Palm prozessiert, hat im Frühjahr 2009 eine solche Kündigung für unrechtmäßig erklärt. Eine Mitarbeiterin hatte ein Paket Binden im Wert von 0,59 € mitgenommen und das Geld auf den Tisch gelegt. Später hat sie auf die Frage der Bezirksleiterin, wem dieses Geld gehöre, das Geld wieder eingesteckt. Das Gericht erkannte keine Schädigungsabsicht und erhielt das Arbeitsverhältnis. Man muss hier und bei anderen Entscheidungen sehen, dass oft im Hintergrund solcher Auseinandersetzungen länger schwelende Konflikte bestehen und der Geringfügigkeitsdiebstahl mitunter nur den Anlass oder Auslöser für eine fristlose Kündigung bildet.

 

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