Wir repräsentieren die Belange zahlreicher Mandanten, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, unter anderem aus Argentinien, Brasilien, Ecuador, Japan, Spanien, Frankreich, Großbritannien, Kanada, Österreich, USA, China, Russland und der Schweiz.
Online tätig zu sein, heißt heute etwa ein Email aus Barcelona zu erhalten, um Widerspruch für ein spanisches Unternehmen gegen einen hiesigen Antrag auf einen Mahnbescheid einzulegen und innerhalb von Stunden, wenn nicht Minuten, zu reagieren.
Wir helfen Deutschen, die im Ausland leben, bei zahlreichen Fragen, die einen inländischen Gerichtsstand begründen oder auch nur außerprozessual verfolgt werden müssen. Im Fall von Scheidungen, Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinn, Adoptionen, Testamenten mit der Regelung von Inlandsvermögen, Einbürgerungen, Wiedereinbürgerungen, Beibehaltungsgenehmigungen etc. können wir Ihre Interessen vertreten, ohne dass Sie hier in Deutschland präsent sein müssen.
Insofern müssen Sie sich nicht darum sorgen, dass wir Ihre Interessen nicht repräsentieren können, wenn Sie fern von unserem Kanzleisitz wohnen. Schicken Sie uns ein E-Mail oder rufen Sie uns an (0228/63 57 47) und sagen Sie uns, wie wir Ihnen weiterhelfen können.
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Wie erhalte ich eine Beibehaltungsgenehmigung?
Ihre Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm
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