2012/09/01

Steuerdaten CD und Strafbarkeit

Die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will den Kauf solcher brisanten CDs verbieten. Dafür gibt es sicher viele Gründe und Gegengründe. Man bedenke aber, solche Daten würden aus welchen Motiven heraus auch immer an den Staat unter der Hand kostenlos weitergereicht. Würde nicht der Staat diese Information dann einsetzen, um Steuerflüchtlinge zu bestrafen und - vor allem - die Steuer nachträglich festzusetzen? Es gab vormals eine alte Nichtbeziehung "pecunia non olet". Auch wenn die Informationsbeschaffung wenig glorreich, moralisch oder schön ist, die Information selbst ist nicht zu verachten. Mit welchem Geld spielen wir, wenn wir den Ankauf verbieten?

Dr. Palm

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