2012/08/31

Ehrenamt - Kündigung - Arbeitnehmer

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass durch die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit kein Arbeitsverhältnis zustande kommt. Beklagt wurde der Träger einer örtlichen Telefonseelsorge. Ein hauptamtlicher und ca, fünfzig ehrenamtliche Mitarbeiter "arbeiteten" dort. In der Dienstordnung für die ehrenamtlichen Kräfte ist zustande kommt, dass diese Mitarbeiter regelmäßig beteiligt werden. Die Klägerin war ehrenamtlich  tätig und erhielt keinen Arbeitslohn. Sie bekam nur einen Unkostenersatz von 30,00 Euro monatlich. Im. Januar 2010 wurde der Klägerin mündlich mitgeteilt, dass Sie nicht mehr tätig werden würde. 

Die  Kündigungsschutzklage blieb auch vor dem Bundesarbeitsgericht erfolglos. Zwischen den Parteien besteht nach Auffassung des Senats kein Arbeitsverhältnis. Die Vereinbarung der Unentgeltlichkeit von Dienstleistungen sei - bis zur Grenze des Missbrauchs - rechtlich zulässig, wenn eine Vergütung  nicht zu erwarten ist. Die Ausübung von Ehrenämtern diene nicht der Sicherung oder Besserung der wirtschaftlichen Existenz. Sie sei Ausdruck einer inneren Haltung gegenüber Belangen des Gemeinwohls und den Sorgen und Nöten anderer Menschen. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29. August 2012 - 10 AZR 499/11).  Wir hatten weiland einen ähnlichen Fall der sich bei den "Grünen Damen" ereignete. In dem Fall sah es das Arbeitsgericht Köln ähnlich, wobei sich hier wie dort die Frage auftut, ob nicht ein vertraglicher Schutz eines solchen Verhältnisses eine sinnvolle Regelungsmaterie wäre. 


Wir befassen uns ständig mit arbeits- und dienstrechtlichen rechtlichen Fällen, insbesondere fristlosen  und fristgemäßen Kündigungen, Änderungskündigungen, Kündigungsschutzklagen, Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen, Auflösungen von Arbeitsverhältnissen, LohnansprüchenAbmahnungenZeugnissen und vielen anderen Ansprüchen und Rechtskonstellationen im Arbeitsrecht. Besonders viele Verfahren haben wir im Bereich "Mobbing" durchgeführt. Im Übrigen haben wir auch viele Schwerbehinderte in ihren spezifischen Interessen vertreten. 

Wir können schnell und effektiv helfen, wenn Sie sich der kleinen Mühe unterziehen, unseren kurzen Mandantenerhebungsbogen im Arbeitsrecht auszufüllen.

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