Da wir häufig mit Namensänderungsverfahren betraut werden, besitzen wir Erfahrung, welche Namen tatsächlich als verunglimpfend, negativ, vorbelastet und nicht hinnehmbar angesehen werden. Die Aussagen des Namensänderungsgesetzes und der Rechtsprechung sind nicht so umfassend, dass hier sichere Entscheidungen jederzeit getroffen werden können, wenn man die Verwaltungspraxis außer Acht lässt. Bei den fehleranfälligen Schreibweisen beobachten wir, dass Gerichte eher geneigt sind, solchen Namensänderungswünschen zu folgen, wenn es sich um lange, schwer zu schreibende oder zu buchstabierende Namen handelt. Silbenreiche Namen werden eher geändert als kurze Namen, die mit geringen Erklärungen richtig gestellt werden können. Wer "Krczal" heißt, mag auch gehört werden, aber ein Name wie "Phibunsongkhram" besitzt eine Fehleranfälligkeit im alltäglichen Rechtsverkehr, die noch plausibler darzustellen ist. Wir arbeiten auch immer wieder mit einem universitären Namensforschungsinstitut zusammen, das die Herkunft und Semantik von Namen noch genauer unter die (wissenschaftliche) Lupe nimmt, um hier ggf. Argumente gegen die Namensverwendung daraus zu gewinnen.
Bei der Namenswahl bestehen einige Freiheiten, aber neue Namen dürften nach den Verwaltungsvorschriften zum Gesetz nicht den Keim neuer Schwierigkeiten bergen. Insofern sind komplizierte ausländische Wunschnamen, die das Problem erneut aufwerfen, eher keine Option. Mitunter bestehen behördliche Toleranzen, wenn es sich um Namen aus der eigenen Familiengeschichte handeln. Da die Namenswahl auch ein Ausdruck von Konventionen ist, verändern sich auch Einschätzungen der Gebräuchlichkeit, zudem eine Liberalisierung bereits daran liegt, dass Namen längst nicht mehr in dem Ausmaß nationalen Gepflogenheiten folgen, wie es ehedem der Fall. Alte Königsnamen wie Heinrich, Ludwig oder Karl haben längst nicht mehr die Verbreitung in einer medial geprägten Welt, wo Schauspielernamen und dem verbundene Exzentrizitäten zu einer geläufigen Erscheinung wurden.
Ihre Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm
Beliebte Posts
-
Die erfolgreiche Fallbehandlung steht und fällt mit dem Gehalt der uns zur Verfügung stehenden Informationen. Wir benutzen allerdings keine...
-
Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten Diese Datenschutz-Infor...
-
Kritik des Dienstherrn - Ein häufiger auftretendes Problem im Zusammenhang mit Mobbing-Fällen Nach ständiger Rechtsprechung obli...
-
Die Adoption durch einen Adligen wurde in Billy Wilders Komödie "Eins, Zwei, Drei" einigermaßen ironisch kommentiert. Der Sozialis...
-
Bestimmen die Eltern einen Ehenamen, nachdem das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, so erstreckt sich der Ehename auf den Geburtsnam...
-
Wir repräsentieren die Belange zahlreicher Mandanten, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, unter anderem aus Ar...
-
Im Juni 2016 hat der Europäische Gerichtshof in einer Frage entschieden, die uns auch immer wieder vorgelegt wird. Kann man einen Namen, de...
-
Allgemeines - Erfahrungen Die Frage nach der Dienstunfähigkeit des Beamten kann sehr komplexe Fragestellungen aufwerfen, die vor allem dad...
-
Das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts regelt auch die Frage der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkei...
-
Was ist eigentlich, wenn ein Ehegatte sehr gut verdient und die Unterhaltstabelle gar nicht mehr einschlägig ist? Denn die diversen Tabellen...
Justiz

Impression vor dem Justizzentrum Magdeburg
Blog-Archiv
-
▼
2016
(13)
-
▼
Oktober
(10)
- Adelsname und Europäische Rechtsprechung
- Sekretariat - Aufnahmebögen - Kontakt
- Seniorenrecht
- Erwachsenenadoption Onkel Nichte
- Namensänderung - Namensforschung - Namenswahl
- Namensänderung von Kindern nach der Scheidung
- Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit
- Beibehaltungsgenehmigung Allgemeine Hinweise
- Namensänderung bei Kindern - Kindeswohl
- Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage
-
▼
Oktober
(10)