2016/10/02

Namensänderung - Namensforschung - Namenswahl

Da wir häufig mit Namensänderungsverfahren betraut werden, besitzen wir Erfahrung, welche Namen tatsächlich als verunglimpfend, negativ, vorbelastet und nicht hinnehmbar angesehen werden. Die Aussagen des Namensänderungsgesetzes und der Rechtsprechung sind nicht so umfassend, dass hier sichere Entscheidungen jederzeit getroffen werden können, wenn man die Verwaltungspraxis außer Acht lässt. Bei den fehleranfälligen Schreibweisen beobachten wir, dass Gerichte eher geneigt sind, solchen Namensänderungswünschen zu folgen, wenn es sich um lange, schwer zu schreibende oder zu buchstabierende Namen handelt. Silbenreiche Namen werden eher geändert als kurze Namen, die mit geringen Erklärungen richtig gestellt werden können. Wer "Krczal" heißt, mag auch gehört werden, aber ein Name wie "Phibunsongkhram" besitzt eine Fehleranfälligkeit im alltäglichen Rechtsverkehr, die noch plausibler darzustellen ist. Wir arbeiten auch immer wieder mit einem universitären Namensforschungsinstitut zusammen, das die Herkunft und Semantik von Namen noch genauer unter die (wissenschaftliche) Lupe nimmt, um hier ggf. Argumente gegen die Namensverwendung daraus zu gewinnen. 

Bei der Namenswahl bestehen einige Freiheiten, aber neue Namen dürften nach den Verwaltungsvorschriften zum Gesetz nicht den Keim neuer Schwierigkeiten bergen. Insofern sind komplizierte ausländische Wunschnamen, die das Problem erneut aufwerfen, eher keine Option. Mitunter bestehen behördliche Toleranzen, wenn es sich um Namen aus der eigenen Familiengeschichte handeln. Da die Namenswahl auch ein Ausdruck von Konventionen ist, verändern sich auch Einschätzungen der Gebräuchlichkeit, zudem eine Liberalisierung bereits daran liegt, dass Namen längst nicht mehr in dem Ausmaß nationalen Gepflogenheiten folgen, wie es ehedem der Fall. Alte Königsnamen wie Heinrich, Ludwig oder Karl haben längst nicht mehr die Verbreitung in einer medial geprägten Welt, wo Schauspielernamen und dem verbundene Exzentrizitäten zu einer geläufigen Erscheinung wurden. 

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm   

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