2016/10/02

Erwachsenenadoption Onkel Nichte

Im Jahre 2015 hat das OLG Nürnberg eine interessante Entscheidung zum Thema Erwachsenenadoption getroffen. Es ging um die Adoption einer volljährigen Nichte durch den Onkel.

Das familienbezogene Motiv muss, wie es dem Gesetz entspricht, entscheidender Anlass für die Annahme sein. Nebenzwecke schaden allerdings nicht, wenn der familienorientierte Zweck maßgeblich ist. Dabei muss zwischen der Anzunehmenden und dem Annehmenden eine von gegenseitigem Beistand getragene dauernde Verbundenheit feststehen. Hier hatte die Anzunehmende sich bereits als Kind regelmäßig im Haushalt des Anzunehmenden aufgehalten und etwa mit ihm zusammen Hausaufgaben erledigt. Die Anzunehmende hat erläutert, dass sie vom Onkel   in allen Lebenssituationen unterstützt worden sei. Sie unterstütze ihn auch, was  insbesondere bei der Hausarbeit und der Betreuung seiner hilfsbedürftigen Eltern zum Tragen käme.  Sie würde ihn auch im Pflegefall   versorgen. Beide Beteiligten haben gemeinsame Interessen benannt und würden ein im Eigentum des Onkels stehendes Bauernhaus renovieren. Der Senat bestätigte eine Beziehung, die  einer Familienbindung zwischen Eltern und erwachsenem Kind ähnele. Dabei spielte es keine Rolle, dass die Anzunehmende noch bei ihren leiblichen Eltern lebte und zu diesen auch gute Beziehungen unterhielt.  Loyalitätskonflikte seien nicht zu erwarten.  Wenn steuerliche oder finanzielle Aspekte allein oder überwiegende Beweggründe der Adoption wären, wäre die Adoption gescheitert. Als Nebenzwecke   sind sie unproblematisch.

Wir können Ihnen gerne in ähnlichen Konstellationen weiter helfen. 

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm

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