2013/10/19

Mobbing gegen Schüler - Schule Lehrer Schulleitung

Häufig vertreten wir Schüler und ihre Eltern wegen Mobbing in der Schule. Konflikte gehören zwar zum Schulalltag. Schüler lernen mit solchen Angriffen fertig zu werden, wenn sie nicht eine Intensität erreichen, dass ein Eingreifen von Lehrern und Eltern notwendig wird.

Die Fälle, die uns erreichen, gehen über das Erträgliche weit hinaus. So werden systematisch Schwächere massiv unter Druck gesetzt. Erpressungen und Körperverletzungen sind zu beobachten. Gerade jüngere Menschen reagieren regelmäßig hilflos und sind oft genug nicht einmal bereit, solche Formen von Repression Eltern und Lehrern mitzuteilen. Ähnlich wie in der betrieblichen Praxis ist bei Schulen zu beobachten, dass abstrakte Thematisierungen der Problematik oft suggerieren, die Schule habe sich mit dem Thema auseinandergesetzt. 

Wir hatten gerade noch mit einer Schulleitung Kontakt, die verlauten lässt, alles sei gut geregelt. Konflikte gäbe es keine. Im konkreten Fall gingen die massiven Anwürfe gegen den Schüler weiter, ohne dass einer der Verantwortlichen das überhaupt sehen wollte. Hier scheinen Schulleitungen und Lehrer ihre eigene Rolle zu verkennen und auch nicht mehr die Courage zu besitzen, sich mit solche Praktiken auseinanderzusetzen. Lehrer fühlen sich überfordert. Gewisse Themen sind so undelikat, dass man sich ihnen lieber entzieht, um nicht Gefahr zu laufen, vorurteilsbehaftet zu reagieren. Schüler haben altersbedingte Artikulierungsschwierigkeiten, die ein Übersehen solcher Probleme leichter machen. Keine Schule möchte mit ihrer "corporate identy" verbinden, dass gemobbt wird. Das macht es für Opfer und ihre Eltern oft schwer, überhaupt gehört zu werden.

Wir vertreten in solchen kritischen Fällen ihre Interessen. Wir haben kein Problem damit, mit Schulleitungen und Lehrern zu sprechen. Wir schalten die Schulaufsichtsbehörden ein und sorgen dafür, dass Probleme nicht unterdrückt werden. Soweit Strafanzeigen Erfolg versprechen, leiten wir solche Verfahren kurzfristig ein.

Die Rechtsprechung zu solchen "Mobbingklagen" ist nicht umfänglich. Zum Verhältnis von Schulpflicht und Mobbing hat das Verwaltungsgericht Ansbach (AN 2 S 06.01862) einige Ausführungen gemacht. Allerdings gab es in Madrid die Entscheidung eines spanischen Gerichts, das einem zehn Jahre alten Schüler gegen die Schule einen hohen Schmerzensgeldbetrag (30.000 Euro) zugesprochen hat. Der Schüler war über einen längeren Zeitraum von Mitschülern schikaniert und wohl auch geschlagen worden, ohne dass die Schule etwas dagegen unternommen hätte. Das gibt es definitiv in Deutschland auch, nur gerichtliche Entscheidungen dieser Art liegen (noch) nicht vor.

Was wir für Sie tun können:

Bevor Sie sich zu einem Schulwechsel, der oft nicht einfach ist, entschließen und zum wiederholten Mal vergeblich die Schule kontaktieren, können wir ihrem Kind helfen. Wir versuchen mit der Schule einvernehmlich zu handeln, solange wir den Eindruck haben, dass etwas geschieht. Der Anwalt wird dann auch von der Schule nicht als Gegner angesehen. Sollte allerdings der Konflikt nicht zu regeln sein, werden wir die Schule und die Täter auf die Rechtsgutverletzungen nachhaltig hinweisen und alle erforderlichen Mittel ergreifen, dass sich die Situation fundamental ändert. Wenn ein Schüler unter einer solchen Situation leidet, ist ohnehin schnelles Handeln erforderlich, weil sich solche Konflikte regelmäßig nicht dadurch lösen lassen, dass Täter von Opfer ablassen. Hier muss Gegendruck aufgebaut werden, wenn das betroffene Kind nicht krank werden soll.

Rufen Sie uns an (0228/635747) oder schicken Sie eine Email. Wir haben Lösungen für solche Probleme. Rechtsanwalt Dr. Palm

Im Übrigen: Rechtsschutzversicherungen übernehmen regelmäßig die Vertretung in solchen Angelegenheiten. 

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