Häufig vertreten wir Schüler und
ihre Eltern wegen Mobbing in der Schule. Konflikte gehören zwar zum Schulalltag.
Schüler lernen mit solchen Angriffen fertig zu werden, wenn sie nicht eine
Intensität erreichen, dass ein Eingreifen von Lehrern und Eltern notwendig
wird.
Die Fälle, die uns erreichen, gehen
über das Erträgliche weit hinaus. So werden systematisch Schwächere massiv
unter Druck gesetzt. Erpressungen und Körperverletzungen sind zu beobachten. Gerade
jüngere Menschen reagieren regelmäßig hilflos und sind oft genug nicht einmal
bereit, solche Formen von Repression Eltern und Lehrern mitzuteilen. Ähnlich
wie in der betrieblichen Praxis ist bei Schulen zu beobachten, dass abstrakte
Thematisierungen der Problematik oft suggerieren, die Schule habe sich mit dem
Thema auseinandergesetzt.
Wir hatten gerade noch mit einer Schulleitung
Kontakt, die verlauten lässt, alles sei gut geregelt. Konflikte gäbe es keine.
Im konkreten Fall gingen die massiven Anwürfe gegen den Schüler weiter, ohne
dass einer der Verantwortlichen das überhaupt sehen wollte. Hier scheinen
Schulleitungen und Lehrer ihre eigene Rolle zu verkennen und auch nicht mehr
die Courage zu besitzen, sich mit solche Praktiken auseinanderzusetzen. Lehrer
fühlen sich überfordert. Gewisse Themen sind so undelikat, dass man sich ihnen
lieber entzieht, um nicht Gefahr zu laufen, vorurteilsbehaftet zu reagieren.
Schüler haben altersbedingte Artikulierungsschwierigkeiten, die ein Übersehen
solcher Probleme leichter machen. Keine Schule möchte mit ihrer "corporate
identy" verbinden, dass gemobbt wird. Das macht es für Opfer und ihre
Eltern oft schwer, überhaupt gehört zu werden.
Wir vertreten in solchen kritischen
Fällen ihre Interessen. Wir haben kein Problem damit, mit Schulleitungen und
Lehrern zu sprechen. Wir schalten die Schulaufsichtsbehörden ein und sorgen
dafür, dass Probleme nicht unterdrückt werden. Soweit Strafanzeigen Erfolg
versprechen, leiten wir solche Verfahren kurzfristig ein.
Die Rechtsprechung zu solchen
"Mobbingklagen" ist nicht umfänglich. Zum Verhältnis von Schulpflicht
und Mobbing hat das Verwaltungsgericht Ansbach (AN 2 S 06.01862) einige
Ausführungen gemacht. Allerdings gab es in Madrid die Entscheidung eines
spanischen Gerichts, das einem zehn Jahre alten Schüler gegen die Schule einen
hohen Schmerzensgeldbetrag (30.000 Euro) zugesprochen hat. Der Schüler war über
einen längeren Zeitraum von Mitschülern schikaniert und wohl auch geschlagen
worden, ohne dass die Schule etwas dagegen unternommen hätte. Das gibt es
definitiv in Deutschland auch, nur gerichtliche Entscheidungen dieser Art
liegen (noch) nicht vor.
Was wir für Sie tun können:
Bevor Sie sich zu einem
Schulwechsel, der oft nicht einfach ist, entschließen und zum wiederholten Mal
vergeblich die Schule kontaktieren, können wir ihrem Kind helfen. Wir versuchen
mit der Schule einvernehmlich zu handeln, solange wir den Eindruck haben, dass
etwas geschieht. Der Anwalt wird dann auch von der Schule nicht als Gegner
angesehen. Sollte allerdings der Konflikt nicht zu regeln sein, werden wir die
Schule und die Täter auf die Rechtsgutverletzungen nachhaltig hinweisen und
alle erforderlichen Mittel ergreifen, dass sich die Situation fundamental
ändert. Wenn ein Schüler unter einer solchen Situation leidet, ist ohnehin
schnelles Handeln erforderlich, weil sich solche Konflikte regelmäßig nicht
dadurch lösen lassen, dass Täter von Opfer ablassen. Hier muss Gegendruck
aufgebaut werden, wenn das betroffene Kind nicht krank werden soll.
Rufen Sie uns an (0228/635747) oder schicken
Sie eine Email. Wir haben Lösungen für solche Probleme. Rechtsanwalt Dr. Palm
Im Übrigen: Rechtsschutzversicherungen übernehmen regelmäßig die Vertretung in solchen Angelegenheiten.
Im Übrigen: Rechtsschutzversicherungen übernehmen regelmäßig die Vertretung in solchen Angelegenheiten.