2013/09/10

Versetzung in den Ruhestand - Und dann?

Durch die Versetzung in den Ruhestand wird das aktive Beamtenverhältnis beendet. Statt dessen wird ein besonderes, durch besondere Rechte und Pflichten gekennzeichnetes Verhältnis zum letzten Dienstherrn begründet. Nach § 45 BeamtStG hat der Dienstherr im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses für das Wohl der Beamten und ihrer Familien zu sorgen. Der Ruhestandsbeamte hat etwa Anspruch auf Beihilfe und auf Versorgung in Form eines lebenslänglichen Ruhegehalts. Übrigens haben Beamte  auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses Anspruch auf Einsicht in ihre vollständige Personalakte. weiterhin dürfen sich auch Ruhestandsbeamte nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen oder an Bestrebungen teilnehmen, die darauf abzielen, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen. Über die bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten gilt weiterhin Verschwiegenheit für den Beamten (vgl. § 37 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG). Auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses dürfen Beamte übrigens keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. 

Wenn Sie mehr darüber oder verwandte Problembereiche des Beamtenrechts wissen wollen, kontaktieren Sie uns und stellen ihr Problem dar. Ihre Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm

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