2013/09/12

Scheidung online - Deutsche im Ausland

Scheidung-online
Was heißt eigentlich Scheidung online? Eine Online-Scheidung ist eine Scheidung, die den Mandanten in die Lage versetzt, die wesentlichen Verfahrensabläufe ohne großen Aufwand zu erledigen und den Kontakt mit Anwalt und Gericht zu einer einfachen Angelegenheit macht. Es gibt natürlich keine Scheidung online, in der Gerichte, Parteien und Anwälte nur noch per Email kommunizieren. Das mag sich ändern, doch heute ist eine Verhandlung noch vorgesehen. Allerdings kann das im Fall von Scheidungen von Deutschen im Ausland sehr vereinfacht sein, sodass auch nach unserer ständigen Erfahrung nur noch ein Anwalt beim Gericht die Anträge stellt und die Parteien nicht beim Gericht erscheinen. Das Amtsgericht Schöneberg (Grunewaldstraße 66-67, 10823 Berlin) ist für solche Fallgruppen eine Sonderzuständigkeit, also soweit die Ehegatten oder zumindest einer der Ehegatten Deutscher ist und beide im Ausland leben. Dieses Gericht ist weiterhin auch für Familien- und Vormundschaftssachen betreffend die Regelung der Rechtsverhältnisse von Kindern -  Sorge- und Umgangsrecht, Vormundschaft -  zuständig, wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und im Ausland lebt. 

Da die Verfahren wegen der notwendigen Rechtshilfeersuchen ins Ausland länger dauern, sollten Eheleute, die eine einverständliche Scheidung anstreben für die Zustellung einen in Deutschland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten, der übrigens kein Anwalt sein muss, angeben, dem das Gericht die Schriftsätze und Entscheidungen zustellen kann. 


Da das Gesetz eine persönliche Anhörung der Ehegatten vorschreibt, ist es zur Beschleunigung des Verfahrens auch sinnvoll, wenn die Parteien bereits bei Einleitung des Verfahrens mitteilen, ob und wann sie sich in Deutschland aufhalten. Wenn die Parteien nicht anreisen können, bestehen auch Möglichkeiten ohne die Anwesenheit der Parteien die Scheidung durchzuführen. 

Wenn es zügig gehen soll, füllen Sie einfach unseren Mandantenerhebungsbogen Ehescheidung aus, senden Sie uns eine Vollmacht und mindestens die Kopie der Heiratsurkunde bzw. des Familienstammbuchs zu und wir können sofort den Antrag bei Gericht stellen, ohne dass Sie überhaupt einen Schritt in unsere Kanzlei machen müssen. 

Selbstverständlich können Sie auch gerne bei uns persönlich erscheinen, wenn Sie Fragen haben, die Sie nicht per Telefon oder E-Mail erörtern wollen. Bei komplexer gelagerten Fällen wird ohnehin eine genaue Abstimmung zwischen Anwalt und Mandant notwendig werden. 

Wir können Scheidungsverfahren im Gebiet der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Sie betreiben. Allerdings müssen natürlich die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine Scheidung ist dann am Einfachsten, wenn sich die Eheleute einig sind und bereits ein Jahr getrennt leben. Doch auch wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen sollten, heißt das nicht in jedem Fall, dass Sie deswegen zwingend warten müssen. Stellen Sie uns per Email kurz Ihren Fall vor, sodass wir beurteilen können, ob hier ein Scheidungsantrag ggf. schon früher gestellt werden kann.  

Wir haben zahlreiche Mandanten aus dem Ausland vertreten und die Fälle sind trotz der räumlichen Tendenzen ebenso gut zu betreiben wie Verfahren, in denen die Mandanten hier leben. 

Schicken Sie uns ein Email und wir melden uns umgehend bei Ihnen. 
Ihre Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm

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