2012/05/24

"Deutsch-Türkische" Zuständigkeiten Familienrecht


Wir befassen uns immer wieder mit Konstellationen, in denen sich Zuständigkeitsprobleme oder Probleme der Anwendung deutschen oder türkischen Sachrechts ergeben. Einige Beispiele: 

1. Türkische Ehegatten: Ehemann wird während der Ehe unter Beibehaltung der türkischen Staatsangehörigkeit Deutscher. Rechtsfolge: Zuständigkeit der deutschen Gerichte, aber türkisches Scheidungsrecht (OLG Hamm 2010).

2. Parteien haben in der Türkei geheiratet. Sie besaßen damals die türkische Staatsangehörigkeit. Die Parteien wurden eingebürgert und besitzen auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Ehescheidung richtet sich gem. Art. 17 Abs. 1 Satz 1, 14 Abs. 1 EGBGB nach deutschem Recht, OLG Karlsruhe 2005.

3. Streit türkischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland um den beweglichen Nachlass eines in Deutschland verstorbenen Türken. Gegeben ist die Zuständigkeit türkischer Gerichte, die ausschließlich international zuständig sind.

4. Allein der Umstand, dass für die Schließung einer Scheinehe in der Türkei türkisches Recht anzuwenden            war und ein Beteiligter türkischer Staatsangehöriger ist, rechtfertigt nicht die Anwendung türkischen materiellen Rechts bei späterer Aufhebung der Ehe in Deutschland, vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 2006. Allerdings ist das Problem oft, die Scheinehenvoraussetzungen nachzuweisen. Begründet hat das Gericht das nach Art. 14 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB. Die Nummern 1 und 2 dieser Vorschrift seien nicht einschlägig. Danach unterliegen die allgemeinen Wirkungen der Ehe dem Recht des Staates, mit dem die Ehegatten auf andere Weise gemeinsam am engsten verbunden sind.

5. Türkisches Güterrecht - Die güterrechtlichen Wirkungen einer Ehe unterliegen ungeachtet des zwischenzeitlichen Erwerbs der deutschen Staatsbürgerschaft durch die Eheleute türkischem Recht, wenn beide Eheleute bei der Ehescheidung die türkische Staatsangehörigkeit besaßen , vgl. so OLG Hamm 2006.

Die Materie ist nicht einfach. Wir können Sie beraten. 

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