2015/12/05

Künstlername Namensänderung Bürgerlicher Name

1. Wir sind häufiger mit dem Problem konfrontiert, dass jemand einen Künstlernamen hat, den er eintragen lassen will oder auch als bürgerlichen Namen führen möchte. Auch im letzteren Fall bestehen Möglichkeiten, die aber von der Rechtsprechung eher restriktiv und einzelfallbezogen behandelt werden, wenn sich eine Identität dieses (Künstler)Namens so verfestigt hat, dass er auch als bürgerlicher Name gewählt werden darf. Der Regelfall ist die Eintragung des Künstlernamens im Personalausweis.

Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG) werden Ausweise auf Antrag für Deutsche ausgestellt. Nach § 5 Abs. 1 PAuswG sind Ausweise nach einheitlichen Mustern auszustellen. Nach Absatz 2 der Bestimmung enthält der Personalausweis neben der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung, dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer, der Zugangsnummer und den in Absatz 4 Satz 2 genannten Daten eine Reihe ausschließlicher Angaben über den Ausweisinhaber, darunter den Künstlernamen oder auch den Ordensnamen (Nr. 12). Die in den Ausweisen enthaltenen Angaben über die Person beschränken sich im Interesse des Persönlichkeitsrechts auf solche Merkmale des Ausweisinhabers, die zur Feststellung seiner Identität unbedingt erforderlich sind.

Personenbezogene Angaben, deren Eintragung das Gesetz nicht vorsieht, dürfen nach der Rechtsprechung in den Pass oder den Personalausweis nicht eingetragen werden. Der Eintrag in das Melderegister ist dabei Voraussetzung dafür, den Künstlernamen im Personalausweis eintragen zu lassen. Gemäß § 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) sind die Meldebehörden verpflichtet, die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnenden Personen registrieren und deren Daten, die zur Identitätsfeststellung erforderlich sind, zu speichern. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 BMG ist auch der Künstlername einer Person zu speichern.   

2. Unter dem Künstlernamen ist ein vom bürgerlichen Namen abweichender Name zu verstehen, der in bestimmten Lebensbereichen geführt wird und dort anstelle des Familiennamens die Identität und Individualität der Person ausdrückt. Künstlername ist demgemäß der Name, unter dem der Betroffene als Künstler auftritt. Der Nachweis über den Künstlernamen kann z.B. dadurch erbracht werden, dass der Personalausweisbewerber unter diesem Namen in einem Berufsverband oder einer Agentur geführt wird. 

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm

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