2008/05/31

Anwalt für Musikrecht - Filesharing - Downloads

Anwalt für Musikrecht - liest man häufig. Der Begriff ist nicht besonders sinnvoll, letztlich geht es um Urheberrecht.

Ob Sie Probleme wegen des Uploads von Musik, Filmen, Pornografie oder anderen Inhalten haben, ist juristisch regelmäßig kein relevanter Unterschied. E-Mule, Napster, Grokster, BitTorrent, StreamCast etc. - was gilt hier juristisch? Die technische Anordnung beschreibt das LG Mannheim (7 O 76/06) so: "Im Internet gibt es Tauschbörsen, in denen die Benutzer sich im Rahmen eines Peer-to-Peer-Netzwerkes gegenseitig über die jeweilige Tauschplattform Daten zur Verfügung stellen. Hierzu sind alle Computer der Nutzer über eine bestimmte Software in einem eigenen Netzwerk miteinander verbunden. Um an dem Netzwerk teilnehmen zu können, ist es erforderlich, eine entsprechende Software, welche im Internet kostenlos angeboten wird, herunter zu laden und zu installieren, sowie sich selbst zu registrieren und einen Benutzernamen anzugeben. Jeder Nutzer der Internettauschbörse bietet den anderen Nutzern sodann Einblick in einen bestimmten Teil der Festplatte seines Computers. Die Daten werden dann gegenseitig über die Tauschplattform zur Verfügung gestellt. Dabei bietet jeder, der auch nur ein Datenpaket einer Datei von einem anderen Nutzer auf seine eigene Festplatte lädt, dieses Datenpaket bereits wieder anderen Nutzern für den Download durch diese an (Filesharing)." Mehr dazu >>

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