Wir befassen uns seit Jahren ständig mit Aufhebungsverträgen, die Abfindungen, bezahlte Freistellungen, Arbeitszeugnisse und viele weitere Umstände der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses regeln. In diesem Bereich haben wir zahlreiche Regelungsvorschläge erarbeitet und über lange Zeiträume sehr viel Erfahrung, wie tragfähig die Klauseln sind. Wir beobachten dabei, dass bei anwaltlicher Vertretung die Bereitschaft, höhere Abfindungen zu zahlen, zu wachsen scheint. Oft liegen unsere Vereinbarungen oberhalb der üblichen Regelabfindungen. Mit Aufhebungsverträgen sollen gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. Insofern sollten auch Arbeitnehmer bedenken, dass sie so zu schnelleren und - letztlich - kostengünstigeren Lösungen kommen können. Denn ein nach einiger Prozessdauer erfolgreich geführter Kündigungsrechtsstreit ist auch keine ideale Verlaufsform. Insbesondere besteht hier eine Ungewissheit, die ein zügig und gut ausgehandelter Aufhebungsvertrag nehmen kann. Solche Verhandlungen haben wir sehr oft geführt.
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm
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