Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in einem vorläufigen Verfahren geregelt, dass ein Gerichtsvollzieher, der zugleich Mitglied des Motorradclubs „Bandidos“ ist, weiterhin als Gerichtsvollzieher tätig sein darf. Das Oberlandesgericht Hamm hatte den Antragsteller im April 2010 mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben im Gerichtsvollzieherdienst suspendiert. Er sollte bis auf Weiteres im mittleren Justizdienst beim Amtsgericht tätig zu sein. Vorgeworfen wurde dem Antragsteller, er sei Eigentümer einer Immobilie in einer Nachbarstadt, die er an den Motorradclub „Bandidos“ vermietet habe. Mit Einverständnis des Antragstellers sei die Hausfassade in den „Vereinsfarben“ gestaltet worden. Möglicherweise sympathisiere der Antragsteller mit den Zielen und Aktivitäten der Gruppe oder unterstütze diese sogar aktiv. Die Maßnahme wahre das Ansehen des öffentlichen Dienstes und schütze den Antragsteller vor unberechtigten Vorwürfen.
Das Verwaltungsgericht erkannte keinen für die Abordnung erforderlichen dienstlichen Grund, der einen dringenden Handlungsbedarf voraussetze. Weder habe sich der Antragsteller innerdienstlich etwas zuschulden kommen lassen, noch würden ihm strafbare Handlungen vorgeworfen. Weder die Vermietung seines Hauses an die „Bandidos“ noch seine Mitgliedschaft bei dem Motorradclub verletzten gesetzliche Vorschriften. Weiterhin lägen keine Erkenntnisse vor, die eine nachteilige Verbindung seiner „Bandidos“ – Mitgliedschaft zu der Tätigkeit als Gerichtsvollzieher aufzeigten. Zwar würden die „Bandidos" in der Öffentlichkeit häufig verdächtigt, kriminell aktiv zu sein. Eine Involvierung des Antragstellers in solche Aktivitäten wäre aber nicht ersichtlich. (VG Gelsenkirchen - 12 L 461/10).
Dem Beamten obliegt die allgemeine Dienstpflicht, daß sein Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden muss, die sein Beruf erfordert. Diese allgemeine Pflicht verlangt u.a. ein achtungsvolles und taktvolles Verhalten gegenüber Kollegen und Mitarbeitern.
Mehr zum Thema >>
Beliebte Posts
-
Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten Diese Datenschutz-Infor...
-
Die erfolgreiche Fallbehandlung steht und fällt mit dem Gehalt der uns zur Verfügung stehenden Informationen. Wir benutzen allerdings keine...
-
Im Juni 2016 hat der Europäische Gerichtshof in einer Frage entschieden, die uns auch immer wieder vorgelegt wird. Kann man einen Namen, de...
-
Kritik des Dienstherrn - Ein häufiger auftretendes Problem im Zusammenhang mit Mobbing-Fällen Nach ständiger Rechtsprechung obli...
-
Bestimmen die Eltern einen Ehenamen, nachdem das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, so erstreckt sich der Ehename auf den Geburtsnam...
-
Unsere Kanzlei wird immer wieder mit der Frage konfrontiert, wie weit die Aufsichtspflicht in der Schule reicht. Wir haben Schulleitungen,...
-
Wir repräsentieren die Belange zahlreicher Mandanten, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, unter anderem aus Ar...
-
Seniorenrecht ist keine geschlossene Rechtsmaterie, aber es gibt zahlreiche rechtliche Fragen, die im Alter besondere Relevanz erlangen könn...
-
Das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts regelt auch die Frage der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkei...
Justiz

Impression vor dem Justizzentrum Magdeburg