Wenn wir für Sie einen Ehevertrag entwerfen, können wir auf eine Vielzahl von approbierten Vertragsklauseln zurückgreifen, die von der Rechtsprechung akzeptiert worden sind. Uns sind zahlreiche Konstellationen sehr geläufig, sodass wir auch für Sie Verträge entwerfen können, die Ihren individuellen Interessen entsprechen. Eine Klausel mehr oder weniger kann Jahre später erhebliche Bedeutung gewinnen.
Ein wechselseitig angelegter sog. Globalverzicht auf Ansprüche in einem Ehevertrag ist nach dem Brandenburgischen Oberlandesgericht im Jahre 2013 dann zulässig, wenn die Umstände des konkreten Falles auf ein wirtschaftliches Gleichgewicht der Partner und auf eine vergleichbare Position schließen lassen. Im konkreten Fall handelte es sich um eine seit längerem gemeinsam und gleichberechtigt geführten Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei, die schon bei Abschluss des Ehevertrags bestand.
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Dem Ehemann ist nach einer Entscheidung des OLG Hamm aus dem Jahre 2014 eine Berufung auf den Ehevertrag nicht durch die Ausübungskontrolle verwehrt, wenn die Ehefrau von der - dem Lebensplan entsprechenden - Möglichkeit, sich durch zusätzliche Ausbildung oder Erwerbstätigkeit auf eigene Füße zu stellen und so für ihre Zukunftssicherung zu sorgen, keinen Gebrauch macht. Dem steht nicht entgegen, dass der Ehemann der Ehefrau die Finanzierung einer selbständigen Tätigkeit untersagt hat; denn die Ehefrau hätte in diesem Fall auch andere Berufswege (z.B. in abhängiger Beschäftigung) einschlagen können. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm |